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7. Innere Sicherheit, Justiz, Kommunales und Medien

7.a.Innere Sicherheit

Innere Sicherheit ist für die Lebensqualität der Menschen in einem Land ein hohes Gut, sie ist zugleich auch ein Standortfaktor von großer Bedeutung. Dabei geht es sowohl um objektive Zahlen wie um die subjektiv empfundene Sicherheit. Schleswig-Holstein ist ein Land, in dem die Menschen sich sicher fühlen und auch künftig sicher leben sollen. Für die Menschen im Land ist wichtig, dass sie sich auf ihre Polizei verlassen können. Das werden wir auch künftig gewährleisten. Als Grundlage für politische, polizeiliche und justizielle Entscheidungen ist neben der jährlichen Kriminalstatistik auch der Sicherheitsbericht fortzuschreiben.

Die beste Kriminalpolitik ist eine, die Kriminalität verhindert. Deshalb hat Prävention einen sehr hohen Stellenwert. Im Rahmen der neuen Polizeiorganisation werden auf allen Ebenen die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Präventionsarbeit durch die Landespolizei geschaffen.

Landespolizei

Wir werden ein zukunftsfähiges Personalkonzept für die Landespolizei auflegen, mit dem die personelle Ausstattung auch in den nächsten Jahren verstetigt wird, Einsparungen bei den Vollzugsstellen der Polizei wird es nicht geben. Teil des Personalkonzepts wird auch eine Stellenstrukturverbesserung mit dem Ziel einer Neufestsetzung der Planstellenstruktur im mittleren und gehobenen Dienst sein, insbesondere zugunsten der Beamtinnen und Beamten, die im operativen Bereich tätig sind. Wir werden die Realisierung der zweigeteilten Laufbahn aus finanziellen Gründen aussetzen. Um jungen Menschen mit Haupt- oder Realschulabschluss auch weiterhin den Weg in die Polizei zu ermöglichen, werden wir an einer Einstellung im mittleren Dienst festhalten, im Rahmen des Personalkonzepts sollen die Aufstiegsmöglichkeiten verbessert werden.

Allerdings muss auch die Polizei einen Beitrag zur Haushaltsentlastung liefern. Neu einzustellende Polizeibeamtinnen und -beamte werden wir deshalb künftig in das System der allgemeinen beamtenrechtlichen Beihilfe einbeziehen, für die vorhandenen Polizeibeamtinnen und -beamten werden wir – im Interesse einer finanziellen Gleichbehandlung – unter Beibehaltung der Heilfürsorge einen entsprechenden Eigenanteil festlegen.

Wir werden die Ergebnisse der Reformkommission III der Landespolizei konsequent umsetzen. Das gesamte, im Rahmen dieser Reform erkannte Umsteuerungspotential bleibt im Polizeibereich erhalten und wird zur Stärkung des Polizeivollzuges eingesetzt.

Unabhängig davon wird die Verkehrssicherheitsarbeit mit dem Ziel ihrer Optimierung einer Überprüfung unterzogen. Die Ergebnisse der RK III werden nach zwei Jahren überprüft und soweit erforderlich Korrekturen vorgenommen. Zusätzlich werden wir weitere, in anderen Verwaltungsbereichen freiwerdende Stellen zur Entlastung des Vollzuges in den Polizeibereich umschichten. Kleinere Polizeistationen sollen auch künftig grundsätzlich erhalten bleiben.

Zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in Schleswig-Holstein werden wir in Abstimmung mit dem Bund so zügig wie möglich den digitalen Funk für die Behörden und Organisationen im Sicherheitsbereich einführen. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, wird im Zusammenhang mit der Einführung des Digitalfunks und in Übereinstimung mit den Kommunen die Struktur der Rettungs- und polizeilichen Leitstellen deutlich von derzeit insgesamt 29 auf vier gestrafft. Wenn es hierüber zu keiner Einigung mit den Kreisen kommt, wird die Leitstellenstruktur durch Landesgesetz festgelegt.

Auch die Sachausstattung der Polizei muss weiter verbessert werden. Vorrang haben neben baulichen Maßnahmen bei Polizeiliegenschaften vor allem die kontinuierliche Verbesserung der IT-Ausstattung, insbesondere für kleinere Polizeistationen und die verlässliche Beschaffung neuer Boote für die Wasserschutzpolizei für ihre künftigen Aufgaben. Bereits ab 2006 soll mit der Erneuerung des gesamten Bootsparks begonnen werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Wir werden bei der Strafverfolgung die modernste Technik einsetzen. Dazu gehört die regelmäßige Anwendung der DNA-Analyse in geeigneten Deliktsbereichen. Für sie müssen Einsatzmöglichkeiten und Missbrauchsvorsorge gesetzlich geregelt werden. Es wird weiterhin sichergestellt, dass ausschließlich der nicht codierende Teil des DNA-Stranges untersucht wird. Zudem sind die Voraussetzungen für erkennungsdienstliche Maßnahmen gesetzlich zu regeln.

In einem Modellversuch werden wir erproben, ob Systeme für die automatische Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen einen Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit leisten können und dazu eine auf zunächst zwei Jahre befristete Ermächtigung in das Landesverwaltungsgesetz aufnehmen.

Weiter sind Verbesserungen der rechtlichen Instrumente für die Polizei erforderlich, insbesondere im Vorfeld von Straftaten, um den großen Gefahren des internationalen Terrorismus entgegentreten zu können. Wir werden die Einführung der rechtlichen Voraussetzungen für die Telefonüberwachungen zur Gefahrenabwehr einschließlich der Erhebung von Verbindungsdaten im Lichte der zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts prüfen.

Durch gesetzliche Regelung werden wir dort, wo es sachlich erforderlich ist (z.B. bei Kontrollen im Grenzraum zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Schengener Übereinkommen), der Polizei auch anlassunabhängig Personenkontrollen (Schleierfahndung) ermöglichen.

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird auf polizeiliche Brennpunkte beschränkt.

Wir werden ergänzend die Voraussetzungen schaffen, um zum Schutz der eingesetzten Beamtinnen und Beamten offene Videoaufzeichnungen polizeilicher Kontrollmaßnahmen im öffentlichen Raum durchzuführen.

Die im geltenden Landesverwaltungsgesetz befristete Rechtsgrundlage für die Rasterfahndung werden wir verlängern.

Illegale Graffiti sollen verstärkt bekämpft werden, deshalb werden wir uns vordringlich für die Einfügung eines eigenen Straftatbestandes in das Strafgesetzbuch einsetzen, der die Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache gegen den Willen des Berechtigten sanktioniert.

Gegen Drogenkriminalität werden wir noch härter bei denjenigen vorgehen, die mit großer krimineller Energie erhebliche Gewinne ziehen. Daneben müssen wir insbesondere im Randbereich zu Hamburg mit einem polizeilichen Einsatzkonzept dafür Sorge tragen, dass es nicht zu Verdrängungseffekten nach Schleswig-Holstein kommt.

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleibt ausschließlich Angelegenheit staatlicher und kommunaler Behörden. Um die Polizei weiter von Aufgaben zu entlasten, werden wir prüfen, inwieweit den örtlichen Ordnungsbehörden erweiterte Kompetenzen übertragen werden können. Erweiterte rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten werden wir prüfen.

Küstenwache und Verfassungsschutz

Schleswig-Holstein als Küstenland ist auf eine funktionierende Küstenwache angewiesen. Deshalb werden wir auch künftig für eine bundeseinheitliche Küstenwache unter Einbeziehung aller maritimen Komponenten der Polizeien der Länder, des Bundesgrenzschutzes, des Zolls, der Schifffahrtsverwaltung und der Fischereiaufsicht eintreten.

Verfassungsschutz bleibt Ländersache und wird auch künftig in jedem einzelnen Land wahrgenommen. Dies ist schon wegen der fachlichen, politischen und parlamentarischen Kontrolle unabdingbar. Eine weitere Verbesserung der länderübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere mit Hamburg wird angestrebt. Die Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes werden denen des Bundes angepasst.

7.b. Justizpolitik

Landesverfassung

Wir werden ein Landesverfassungsgericht einrichten, bei dem auch die richterlichen Mitglieder ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.

Wir werden das Recht auf menschenwürdige Pflege sowie die Rechte und den Schutz von Pflegebedürftigen als Staatsziel in die Landesverfassung aufnehmen.

Gerichtsbarkeit

Die Struktur der Gerichte wird auf den Prüfstand gestellt, dabei stehen eine Konzentration der Verwaltungsbereiche und verstärkte Formen der Verwaltungskooperation im Vordergrund. Die Anpassung von Amtsgerichtsgrößen an zukunftsfähige Einheiten zur Umsetzung moderner Steuerungsmethoden wird dabei zum Teil unausweichlich sein. Eine Zusammenarbeit zwischen den Fachgerichten in Schleswig-Holstein sowie mit anderen Ländern bei den Obergerichten wird angestrebt.

Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden von allgemeinen Einsparungen ausgenommen, im Bereich des Justizvollzuges wollen wir im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Stellenstrukturverbesserungen erreichen.

Auch im Bereich der Justiz sind IT-gestützte Dienstleistungen beschleunigt zu gewährleisten, wie z.B. im Grundbuch und Handelsregister.

Sanktionsrecht, Strafverfolgung und -vollzug

Schleswig-Holstein setzt sich weiter für eine Reform des Sanktionsrechts ein: Verstärkte Verhängung gemeinnütziger Arbeit, Täter-Opfer-Ausgleich und Stärkung der Opferrechte sind hierbei wesentliche Elemente. Die Anordnung gemeinnütziger Arbeit zur Vermeidung kurzer Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen soll weiter ausgebaut werden. Für gefährliche Straftäter und Sicherungsverwahrte bedarf es entsprechender Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten. Der Schutz der Bevölkerung auch während und nach der Therapie muss gewährleistet sein.

Es werden Maßnahmen entwickelt, um die sog. "Kleinkriminalität" verstärkt zu ahnden.

Wir setzen auf zügige Gerichtsverfahren und eine rasche Verurteilung der Täter. Das als "Flensburger Modell" erfolgreich praktizierte vorrangige Jugendverfahren wollen wir weiter ausbauen. Ziel ist es, Strafverfahren gegen jugendliche Gewalttäter möglichst schnell nach Begehung ihrer Tat einzuleiten und abzuschließen. Bei Intensiv- und Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtätern ist eine frühzeitige verbindliche Intervention notwendig. Das bestehende differenzierte Angebot für die intensive und umfassende Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen ist voll auszuschöpfen.

Die Strafverfolgung, insbesondere bei Gewalt- und Sexualstraftaten erfordert ein leistungsfähiges rechtsmedizinisches Angebot für Schleswig-Holstein. Dies werden wir gewährleisten.

Wir wollen die Fortführung des Investitionsprogramms der Justizvollzugsanstalten, auch um die Sicherheit zu gewährleisten und Überbelegungen abzubauen; ebenso die Fortführung der Maßnahmen des Behandlungsvollzuges unter Einbeziehung freier Träger, die Verstärkung der Maßnahmen der Führungsaufsicht und der Nachsorge.
Die Sicherheitsbedingungen im Strafvollzug werden wir überprüfen und Sicherheitsrisiken beseitigen.

7.c. Ausländer- und Asylpolitik

Der Zugang zur deutschen Sprache ist ein wesentlicher Schlüssel zum Gelingen der Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, deshalb werden wir auch künftig Integrationsmaßnahmen schwerpunktmäßig im Bereich der Sprachvermittlung fördern.

Die Aufenthaltsdauer in der Abschiebehaftanstalt soll so weit wie möglich verkürzt werden.

Straffällig gewordene Ausländer werden gemäß den §§ 53 ff. Aufenthaltsgesetz konsequent abgeschoben.

Wir wollen in dieser Legislaturperiode mit dem Islamunterricht in deutscher Sprache beginnen, soweit dies machbar ist.

7.d. Kommunalverfassung, Kommunalfinanzen und Sparkassen

Das Ehrenamt in der kommunalen Verantwortung hat sich bewährt, ist ein unschätzbar wertvoller Beitrag der Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Gemeinwesen und sollte deshalb wo immer möglich gestärkt und unterstützt werden. Auf der anderen Seite brauchen wir qualifizierte und engagierte hauptamtliche Kräfte in den Verwaltungen der Gemeinden, der Ämter und der Kreise. Wir werden das Kommunalverfassungsrecht im Lichte der neuen Strukturen (siehe Kapitel Verwaltungsstrukturreform) überarbeiten und dabei,

Der kommunale Finanzausgleich wird neu geordnet, hierzu werden u. a. die vorhandenen Gutachten herangezogen. Die derzeitigen Vorwegabzüge im kommunalen Finanzausgleich werden überprüft, den Kommunen wird die Finanzmasse dann ungeschmälert zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen zwischen dem Land und den Kommunen werden in einem kommunalen Leistungsgesetz geregelt.

Wir werden einen einfacheren, gerechteren und aufgabenbezogenen Finanzausgleich bei Wahrung der Ausgleichsfunktion zwischen strukturstarken und -schwachen Regionen ermöglichen. Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich mit dem alleinigen Ziel einer Entlastung des Landeshaushaltes wird es nicht geben.

Der Kommunale Investitionsfonds (KIF) ist ein wichtiges Investitions-Finanzierungsinstrument der Kommunen. Wir wollen den KIF gemeinsam mit den Kommunen sowohl in der Effizienz der Durchführung als auch in der Zielrichtung überprüfen.

Den Kommunen werden wir verstärkt die Möglichkeit alternativer Finanzierungsformen (z.B. unter Nutzung privaten Kapitals) einräumen und hierzu bestehende rechtliche Hindernisse beseitigen. Einziger Maßstab für die Wahl der richtigen Finanzierungsform ist die Wirtschaftlichkeit.
Wir werden weiter die Einführung neuer Steuerungssysteme, insbesondere der Doppik befördern und gemeinsam mit Dritten (z.B. Dataport als IT-Dienstleister des Landes und der Kommunen) Serviceangebote für die Kommunen entwickeln, die diesen eine erleichterte und kostengünstige Einführung und Administration ermöglicht.

Wir werden die mit den Kommunalen Landsverbänden abgeschlossene Beteiligungsvereinbarung gemeinsam mit ihnen überarbeiten und dabei insbesondere der Kostenfolgeabschätzung ein stärkeres Gewicht geben.

Wir werden uns für die Einführung des Konnexitätsprinzips auf Bundesebene einsetzen.

Sparkassen

Die Sparkassen spielen eine herausragende Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen und bei der Bereitstellung mit Krediten für den schleswig-holsteinischen Mittelstand. Die Sparkassen bleiben öffentlich-rechtlich organisiert. Die Möglichkeiten der Beteiligung aus der Sparkassenfamilie selbst oder von Kunden werden EU-rechtlich geprüft. Für den Fall, dass diese Beteiligungen rechtlich nicht möglich sind, wird es keine weitergehenden Lösungen geben.

Sport

Die Koalitionspartner Schleswig-Holstein bekennen sich zur besonderen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Sports. Deshalb wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass

Feuerwehrangelegenheiten

Das vorhandene Netz der Freiwilligen Feuerwehren im Lande bildet das Rückgrat der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein. Kreise und Gemeinden als Träger der Feuerwehren werden auch künftig im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten vom Land bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe unterstützt. Die Feuerschutzsteuereinnahmen sollen stärker als bisher für Investitionen bei den Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden, z.B. auch für die Anschaffung von Endgeräten für den digitalen Behördenfunk.

Wir unterstützen die Jugendfeuerwehren wegen ihrer besonderen Bedeutung.

7.e. Landesplanung und Städtebau

Wohnungs- und Baupolitik stehen im Schnittpunkt ökonomischer, sozialer, kultureller und ökologischer Entwicklungen und sind ein wichtiges Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen und damit zur Sicherung des Wohlstandes unserer Gesellschaft. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist dabei schon heute den Erfordernissen einer nach 2010 sinkenden Bevölkerungszahl mit höherem Durchschnittsalter Rechnung zu tragen.

Der Landesraumordnungsplan wird fortgeschrieben. Ein Ziel ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiterhin die Begrenzung der Wohngebietsausweisung außerhalb des zentralörtlichen Systems. Für Konversionsstandorte werden unter Inanspruchnahme aller rechtlichen Möglichkeiten Perspektiven für eine bauliche Entwicklung aufgezeigt.

Auf der Grundlage eines Berichts zum System der zentralen Orte werden wir – insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel – das zentralörtliche System weiter entwickeln.

Das Zweckvermögen Wohnungsbau bleibt erhalten. Das Wohnungsbauprogramm des Landes konzentriert sich auf die Sanierung von Wohnraum mit dem Ziel, den Energieverbrauch in Wohnungen zu senken und den Anteil von barrierefreien Wohnungen deutlich zu erhöhen.

Die für eine Kofinanzierung erforderlichen Mittel der Städtebauförderung und der Programme "Stadtumbau West" und "Soziale Stadt" werden auch wegen der unmittelbaren arbeitsplatzschaffenden Wirkung dieser Programme vollständig zur Verfügung gestellt.

Die Landesplanung gibt den Rahmen für die mögliche Entwicklung von Flächen vor. Die Erstellung der Regionalpläne wird kommunalisiert.
Wir werden sicherstellen, dass Landesplanung und Regionalplanung genügend Raum lassen für die Ausübung der kommunalen Planungshoheit.

7.f. Medienpolitik

Grundlagen der Medienpolitik des Landes Schleswig-Holstein sind der Bestand des dualen Rundfunksystems in Deutschland, die Stärkung des Medienstandortes und der Medienwirtschaft unter Einbeziehung der Zusammenarbeit mit der Metropolregion Hamburg, der Erhalt des Norddeutschen Rundfunks (NDR) als Vier-Länder-Anstalt und eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen der Medienausbildung.

NDR-Staatsvertrag

Der NDR soll als Vier-Länder-Anstalt erhalten bleiben, die grundsätzlich gebotene Staatsferne und Unabhängigkeit des NDR wird nicht eingeschränkt, sondern soll gestärkt werden. Der Grundversorgungsauftrag mit den Schwerpunkten Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung ist Richtschnur der Programmgestaltung. Der NDR soll dabei publizistisch und medienwirtschaftlich weiterhin seiner Verantwortung für die Regionen des Sendegebietes gerecht werden können.

Landesrundfunkgesetz

Das Landesrundfunkgesetz soll weiterentwickelt werden. Hierbei sind die Erfahrungen der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) zum Pilotprojekt "Lokalfernsehen" einzubeziehen. Weiterhin soll geprüft werden, ob angesichts der bundesweiten Entwicklung vereinfachte Verfahren im Bereich der Zulassungen privater Rundfunkveranstalter und der Weiterverbreitung im Kabel sinnvoll sind.

Landesmedienanstalt

Die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) soll neben der Aufsicht über die privaten Medien auch eine medienwirtschaftliche Servicefunktion gegenüber diesen Anbietern wahrnehmen. Gemeinsam mit Hamburg soll über eine stärkere, länderübergreifende Zusammenarbeit der Medienanstalten, der Filmfördereinrichtungen und der Ausbildungsangebote diskutiert werden. Hierbei sollen schleswig-holsteinische Standards erhalten bleiben. Die Offenen Kanäle sollen in ihrer landesweiten Struktur erhalten bleiben.

Medienwirtschaft/Medienförderung

Medienförderung soll auch als Wirtschafts- und Technologieförderung verstanden werden. Ziele der Medienförderung sind auf der einen Seite industriepolitische Anreize zu schaffen und auf der anderen Seite die Unterstützung von Produktionen von Film- und TV-Produktionen aus, in und für Schleswig-Holstein.

Medienbildung/Medienausbildung

Die Zusammenarbeit der Hochschulen (auch mit Hamburg) im Bereich der audiovisuellen Bildung und der Filmförderung soll sowohl in den Lehramtsstudiengängen als auch im Bereich der Zusatzqualifikation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und in der Weiterbildung gestärkt werden.
Die dualen Ausbildungskapazitäten im Land sollen erhalten werden, auch durch neue Formen der Zusammenarbeit von Berufsschulen und Betrieben und schnelle Umsetzung der RBZ-Konzepts zu beruflicher Bildung. Zur Vernetzung von Ausbildungskapazitäten soll ein "Masterplan Medienbildung" erarbeitet werden.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Schleswig-Holstein Der komplette Koalitionsvertrag
(pdf-Datei mit 59 Seiten und 350kb)