Volksvertreter, Abgeordneter in einem Parlament zu sein ist für mich etwas ganz Besonderes. Zweimal, 1996 und 2000 war ich meinem Gegenkandidaten jeweils knapp unterlegen. 2000 bin ich über die Liste in den Landtag gekommen. 2005 habe ich zum ersten Mal seit 1987 den Wahlkreis Stormarn (Nord) wieder direkt für die CDU gewonnen. Deshalb habe ich auch von Anfang an klargestellt: Ich gebe mein Mandat nicht auf, wenn wir die Regierung bilden.
Da es in Schleswig-Holstein keine Parlamentarischen Staatssekretäre gibt, kam ein Amt als (beamteter) Staatssekretär für mich nicht in Betracht. Dann hätte ich aus dem Parlament ausscheiden müssen.
Das Amt des Finanzministers bringt viele Aufgaben mit sich, die nicht unmittelbar mit der Hauptaufgabe zu tun haben. Der Finanzminister ist Mitglied im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.
Von Juni 2005 bis 2009 war ich Mitglied im Aufsichtsrat, bis 2007 Aufsichtsratsvorsitzender der HSH-Nordbank – der gemeinsamen Landesbank von Schleswig-Holstein und Hamburg.
hat insgesamt rd. 5.200 Beschäftigte. Es gliedert sich in drei Abteilungen und den Stabsbereich. Hinzu kommen das Amt für Informationstechnik in der Steuerverwaltung, das Finanzverwaltungsamt mit Landeskasse und Landesbesoldungsamt, die 18 Finanzämter und das Bildungszentrum der Steuerverwaltung in Bad Malente. Amtschef ist Staatssekretär Dr. Olaf Bastian.
Der Finanzminister ist verantwortlich für die Finanz-, Haushalts- und Steuerpolitik. Er ist zuständig für den Landeshaushalt, die Finanzämter, Beteiligungen des Landes und und die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH). Er stellt Haushalt und Finanzplan auf und ist Verwalter der Einnahmen und Schulden des Landes, verhandelt über den bundesstaatlichen Finanzausgleich und die Kreditaufnahme Schleswig-Holsteins.
Eine ausführliche Übersicht liefert der Organisationsplan als pdf-Datei. Das Ministerium führt die Dienstaufsicht über die nachgeordneten Behörden. So leitet es beispielsweise die 18 Finanzämter in Schleswig-Holstein mit ihren rund 4.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Vorlagen für die Kabinettsitzungen werden von den jeweils zuständigen Ministerien vorbereitet und in das sogen. Mitzeichnungsverfahren gegeben. Damit wird sichergestellt, dass die Stellungnahmen, Hinweise und Maßgaben ebenfalls betroffener Fachressorts rechtzeitig berücksichtigt werden. Dadurch kann die Beratung in der Kabinettsitzung selbst auf wesentliche Bemerkungen oder die Bereinigung letzter Differenzen beschränkt werden.
Das in aller Regel umfangreiche Sitzungsprogramm – 40, 50, manchmal mehr als 80 Tagesordnungspunkte – wird straff abgewickelt. Ein oder zwei Beratungsgegenstände bilden meist den Schwerpunkt der Sitzung und werden ausführlich debattiert. Zu den übrigen Punkten geben die Redner dann nur noch Erklärungen ab, in denen die Entscheidungen ihrer Regierung erläutert und begründet werden. Oft werden sie unter Verzicht auf den mündlichen Vortrag „zu Protokoll gegeben“. Sie können dann später im Sitzungsbericht nachgelesen werden. Um Zeit zu sparen und die Zahl der Einzelabstimmungen nicht ins Uferlose steigen zu lassen, wird die Abstimmung über mehrere Beratungsgegenstände möglichst zusammengefasst. Schon nach etwa drei bis vier Stunden können die Sitzungen vom Präsidenten im Allgemeinen geschlossen werden.
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