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Reden im Archiv
Debatten aus dem Landtag
Rede vom 24. August 2011Debatte im Landtag: Initiative für das Ehrenamt
Finanzminister Rainer Wiegard: Ohne Ehrenamt ist kein Staat zu machen.
Rainer Wiegard, Finanzminister:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ehrenamt ist ein zentraler Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des öffentlichen Lebens in Schleswig-Holstein. In zentralen Städten genauso wie im ländlichen Raum werden wichtige Aufgaben durch engagierte Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich wahrgenommen. Immerhin fast 900.000 Menschen in Schleswig-Holstein – und damit fast 40 % aller Menschen über 14 Jahre – organisieren sich in Sportvereinen, in Feuerwehren, in der Kinder- und Jugendarbeit, im Kultur- und Sozial-bereich und vielen anderen Aufgabengebieten. Sie leisten zusammen etwa 200 Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit im Jahr.
Der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Arbeit für die Gesellschaft ist unbezahlbar. Setzt man dafür den durchschnittlichen Bruttoverdienst von etwa 20 € pro Stunde an, entspricht das ehrenamtliche Engagement einem volkswirtschaftlichen Nutzen von fast 4 Milliarden €. Es ist bemerkenswert, dass man immer, wenn man über die Bewertung dieser ehrenamtliche Tätigkeit spricht, zunächst hört, man müsse dort 8,50 € ansetzen. Erst wenn man darauf aufmerksam macht, dass diese Tätigkeiten das Füh-ren von großen Verbänden und Vereinen oder die Unterrichtung in Sport und andere Aufgaben umfas-sen, stellt man fest, dass es meistens Aufgaben sind, die hauptamtlich deutlich überdurchschnittlich entlohnt werden würden. Deshalb glaube ich, dass diese Bewertung von etwa 4 Milliarden € durchaus angemessen ist.
Angesichts der Tatsache, dass lediglich jedes zehnte dieser Engagements überhaupt regelmäßig ent-schädigt wird, kann man die Bedeutung des Ehrenamtes gar nicht hoch genug einschätzen. Deshalb stelle ich für mich fest: Ohne Ehrenamt ist kein Staat zu machen!
(Beifall bei CDU, FDP und vereinzelt bei der SPD)
17 % der heute ehrenamtlich Tätigen – also von diesen 900.000 – wären im Übrigen sogar bereit, ihr Engagement noch auszuweiten. Ihnen allen gilt unser besonderer Dank für ihren Einsatz für unser Gemeinwohl.
(Vereinzelter Beifall)
Mit dieser Dankbarkeit ist es allerdings nicht getan. Daraus erwächst auch die gemeinsame Pflicht und Verantwortung, ehrenamtliches Tun nach Kräften zu unterstützen, zum Beispiel mit einfachen und sachgerechten Regelungen in einem transparenten rechtlichen Rahmen mit einer leistungsfähigen Infrastruktur.
Das war nun eine ganze Menge auf einmal. Aber vereinfacht dargestellt: Wir dürfen nicht zulassen, dass bürokratische Hemmnisse oder Rechtsunsicherheiten oder gar Nachteile gegenüber nicht ehren-amtlich Tätigen die Bereitschaft für mehr gesellschaftliches Engagement schmälern. Der Staat ist eben nicht nur Profiteur, er ist gleichzeitig auch Dienstleister für ehrenamtlich tätige Bürger.
Deshalb wurden in den letzten Jahren bereits einige gesetzliche Verbesserungen vorgenommen. So wurden unter anderem die Mustersatzungen für die Feuerwehren geändert, die Entschädigungsver-ordnung angepasst und Höchstbeträge für steuerfreie Aufwandsentschädigungen angehoben. Andere Initiativen befinden sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren, beispielsweise auch die Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften, die auch das Ziel haben, ehrenamtliches Engagement in der kommunalen Selbstverwaltung zu steigern.
Vor diesem Hintergrund halte ich die Kritik für berechtigt, dass zum Beispiel bei den steuerlichen Vorschriften für ehrenamtliche Tätigkeiten, die sich – wie eigentlich alle steuerlichen Vorschriften – im
Laufe der Jahrzehnte mit immer neuen Einzelregelung zu einem gewaltigen Werk entwickelt haben, eine Systematik schwer zu erkennen ist. Deshalb sollte die Priorität auf der Schaffung einfacherer Regelungen mit mehr Transparenz liegen. Der Bericht der Landesregierung nennt hierfür Ansatzpunk-te.
Ein Vorschlag – ich glaube, einer der wichtigsten in diesem Bereich der steuerlichen Behandlung je-denfalls – ist, eine einheitliche Befreiungsvorschrift im Steuerrecht für jegliche ehrenamtliche Tä-tigkeit zu schaffen,
(Beifall der Abgeordneten Petra Nicolaisen [CDU], Ingrid Brand-Hückstädt [FDP] und Monika Hein-old [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
damit künftig sachlich nicht gerechtfertigte Abgrenzungen entfallen, warum das eine Ehrenamt steuer-lich so behandelt wird und das andere Ehrenamt so. 90 % der derzeit gewährten Entschädigungen wä-ren damit steuerfrei. Zusätzlich ist denkbar – dies ist auch unser Vorschlag -, bei gewährten Entschädi-gungen, bei denen aufgrund ihrer Höhe ein Teil dieser Entschädigungen noch steuerpflichtig bleiben würde, die Option einer Pauschalbesteuerung zu eröffnen. Diese Lösung hätte zudem den Charme, dass in jedem Fall die Sozialversicherungspflicht vermieden würde. Schließlich ist es eben gerade jene Pflicht – die Sozialversicherungspflichtigkeit -, die in diesem Bereich wiederholt für erhebliches Kopfschütteln gesorgt hat. Es ist schon kurios, wenn einige Aufwandsentschädigungen für ehrenamtli-che Tätigkeiten sozialversicherungsfrei sind, einzelne aber wieder nicht. Das mag formaljuristisch erklärt werden können, aber häufig nur für diejenigen, die das auch mehrere Semester studiert haben. Im Übrigen versteht das eigentlich kein Mensch.
Hier sind Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und vor allen Dingen Lebenswirklichkeit stärker in Übereinstimmung miteinander zu bringen. Schleswig-Holstein setzt sich mit Nachdruck für eine solche Regelung ein.
Natürlich – darauf will ich hinweisen – ist es wichtig, Änderungen gründlich vorzubereiten. Sie müssen auf verfassungsrechtlichen Vorgaben geprüft werden, es müssen unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern zusammengeführt werden, denn ohne den Bund geht beim Steuer- und Sozialver-sicherungsrecht eben nichts. Deshalb befinden wir uns auch in einem intensiven Dialog, um vor dem Start entsprechender Initiativen die verfassungsrechtlichen Vorgaben und die dadurch eingeschränkten
Handlungsspielräume einvernehmlich zu definieren.
Als Finanzminister erkenne ich an, dass nicht alles Wünschenswerte auch machbar ist. Ehrenamt ist Ehrenamt, und Hauptamt ist Hauptamt. Diese Trennung dürfen wir nicht einseitig aufweichen. Das gebietet im Übrigen auch der Respekt vor den Steuerzahlern, das gebietet der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, und das gebietet nicht zuletzt auch unsere Verfassung. Dennoch ist zweifelsohne genügend Raum für Veränderungen vorhanden, und die hier genannten Vorschläge passen zudem auch vollständig zu unseren grundsätzlichen Überlegungen zur Steuervereinfachung.
Die Landesregierung wird deshalb gemeinsam mit anderen Bundesländern versuchen, Bundesregie-rung, Bundestag und Bundesrat von der Notwendigkeit der Maßnahmen zu überzeugen. Gespräche dazu laufen bereits.
(Beifall bei der CDU)