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Mitteilung vom 17. Juli 2009Plenardebatte zum Einheitlichen Ansprechpartner
Finanzminister Rainer Wiegard: Kooperation von Land, Kommunen und Kammern ist wegweisend in Deutschland
Rainer Wiegard, Finanzminister:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt „Einheitlicher Ansprechpartner“, den wir Ihnen vorgelegt haben, wollen wir einen Einheitlichen Ansprechpartner in Schleswig-Holstein für alle Dienstleister errichten, die sich gründen oder ansiedeln, erweitern oder verändern wollen. Dieser Einheitliche Ansprechpartner kann in allen Verwaltungsverfahren im Lebenszyklus eines Unternehmens eingeschaltet werden. In unserem Bundesland ist dann – so kann man fast sagen – der olympische Behördenmehrkampf mit diversen Formularen und Anlaufstellen, den es bisher gab, vorbei.
Die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners wird in einer schlanken und leistungsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts wahrgenommen. Wir sind mit dieser Lösung Vorreiter unter den Bundesländern. Es ist, wie ich finde, ein besonders gutes partnerschaftliches Signal, dass die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern und die kommunalen Landesverbände diese Lösung unterstützen und sich an der gefundenen Rechtsform gemeinsam beteiligen werden.
Die Anstalt und der Ansprechpartner sollen dafür sorgen, dass Verfahren mit der Verwaltung schneller und leichtgängiger abgewickelt werden, von der Existenzgründung über die Ansiedlungs- und Erweiterungsaktivitäten bis zur Ausweitung des Produktionssortiments. Dadurch soll demjenigen die Arbeit erleichtert werden, der etwas leisten will. Die von uns in gemeinsamer Arbeit mit den beteiligten Verbänden und Organisationen gefundene und Ihnen vorgeschlagene Lösung ist eine praxisorientierte Lösung. Erstmals wird eine solche Organisation in einer gemeinsamen Kooperation von Land, Kommunen und Kammern getragen. Dies ist ein schleswig-holsteinisches Modell, das von anderen Bundesländern und in einer Anhörung des Europäischen Parlaments als sehr gut umsetzbar bewertet wurde.
Mit dem Einheitlichen Ansprechpartner beschleunigen wir Verfahrensabläufe, modernisieren wir die Verwaltung und tun einen Schritt auf dem Weg zur schlankesten Verwaltung der Bundesländer. Um dies gewährleisten zu können, werden alle elektronischen Verfahren, die zu diesen Verwaltungsprozessen gehören, beschleunigt und vereinheitlicht werden müssen. Deshalb ist dies ein großer Modernisierungsakt.
Der Gesetzentwurf befördert eine Vielzahl von Verfahrenserleichterungen für die private Wirtschaft. Sie kann durch die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die bisher weithin auf Papier stattgefunden haben, erheblich an Dynamik gewinnen, und unser Land bekommt Standortvorteile. Die Verwaltungsverfahren werden insgesamt einfacher, transparenter und unbürokratischer. Die öffentliche Verwaltung in Schleswig-Holstein soll dadurch besser, schneller und preiswerter werden. Besonderes in wirtschaftlich angespannten Zeiten werden es die guten und die flexiblen Verwaltungen sein, die den Wettbewerb um Unternehmen, um Arbeitsplätze und damit um wirtschaftliches Wachstum gewinnen. Die gemeinsame Anstalt „Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein“ soll dazu einen Beitrag leisten.
(Beifall bei der CDU)
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