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Mitteilung vom 22. März 2017CDU kündigt im Landtag Klage wegen unerlaubter Wahlwerbung an
Wiegard: SPD nimmt unseren Staat einfach für sich in Anspruch.
Kiel (22. März 2017) Weder Ministerpräsident Albig noch die betroffenen Kabinettsmitglieder Britta Ernst und Stefan Studt äußerten sich in der heutigen Plenardebatte über die von der CDU als Wahlwerbung gebrandmarkten Ministerbriefe. Am Vortag hatte ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes die CDU-Position eindeutig bestätigt. Dennoch hatte Ministerpräsident Albig erklärt: „Wir haben uns nichts vorzuwerfen“, und den Vorgang als „Theater im Wahlkampf“ bezeichnet.
CDU-Fraktionschef Daniel Günther kündigte daraufhin im Landtag eine Normenkontrollklage an. „Sie hat es schon nicht interessiert, dass Sie mit dem Kommunalen Finanzausgleich unsere Verfassung missachtet haben, dann ist es Ihnen natürlich erst recht egal, wenn Sie mit Ihrem Wahlkampf aus der Staatskanzlei dasselbe tun. Herr Ministerpräsident, Ihnen fehlt schlicht der Respekt vor unserer Verfassung. Wir werden Ihnen diesen beibringen, indem wir Sie vor das Verfassungsgericht ziehen“, so Günther in Richtung Albig.
Offenbar war dessen Lesart auch im Koalitionslager umstritten. Selbst SPD-Chef Stegner räumte Fehler ein. Zweifellos hätte man einzelne Passagen in den Briefen anders formulieren können, auch die Minister seien nicht fehlerfrei. Ansonsten blieb Stegner jedoch bei der Linie, es handle sich vor allem um eine Phantomdebatte. An der wollte sich Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben nicht beteiligen. Ihre Parlamentarische Geschäftsführerin Marret Bohn erklärte, die Grünen erwarteten sich von einem Urteil des Verfassungsgerichts Leitlinien für künftige Regierungsarbeit. Die Grüne Finanzministerin Monika Heinold – sie hatte schon den KiTa-Brief kritisiert – erklärte gegenüber Journalisten, sie hätte sich entschuldigt. SSW-Fraktionschef Lars Harms räumte ein, die Schlussfolgerungen der Experten seien eindeutig. „Eigentlich bräuchten wir hierfür
nicht noch ein weiteres Urteil des Landesverfassungsgerichtes“. Zwar gehe er davon aus, dass die beiden Minister keine Wahlwerbung beabsichtigt hätten. „Trotzdem bleibt, dass Teile der Schreiben inhaltlich über das hinausgegangen sind, was eigentlich vertretbar ist.“
Den von der CDU gestellten Missbilligungsantrag lehnten die Regierungsfraktionen dennoch geschlossen ab. Zuvor hatte Günther sich bei Grünen und SSW ausdrücklich dafür bedankt, „dass es mit Grünen und SSW auch einen Teil der Landesregierung gibt, der faire Wahlchancen und demokratische Spielregeln nicht für Popel hält.“ Ein Urteil des Gerichtes wird vor der Wahl nicht mehr erwartet.
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