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Mitteilung vom 02. Juni 2012Finanzminister tagen in Halle: Erfolg für Steuervereinfachung

Finanzminister Rainer Wiegard: Höhere Pauschbeträge – weniger Schlupflöcher

Halle Kiel (1. Juni 2012) Erfolg für die Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bremen: Nach langem Ringen hat die Finanzministerkonferenz am Freitag auf ihrer Jahrestagung in Halle Vorschläge für eine weitere Steuervereinfachung beschlossen. „Ich freue mich darüber, dass wir endlich für unsere Vorschläge eine Mehrheit bekommen haben. Das Steuerrecht muss einfacher werden, um die Bürgerinnen und Bürger, die Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie die Finanzverwaltung von steuerlicher Bürokratie und unnötigen Kosten zu befreien“, erklärte Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard. „Wir haben das gute Ziel der Vereinfachung mit Aufkommensneutralität erreicht. Das war uns sehr wichtig.“

Hessens Finanzminister Dr. Schäfer verwies darauf, dass schon in das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wichtige Vorschläge der Finanzministerkonferenz eingeflossen waren. „Der erste Schritt war notwendig, aber wir brauchen zusätzliche Schritte, um den viel zu großen Aufwand der Steuererhebung zu verringern“, sagte Dr. Schäfer. „Von der Vereinfachung profitieren die Bürgerinnen und Bürger sowie die Finanzämter. Der Arbeitsaufwand wird auf beiden Seiten erheblich reduziert“, betonte Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert. Die Senatorin und die Minister waren die Initiatoren des heutigen Beschlusses der Jahres-Finanzministerkonferenz in Halle.

Die elf Vorschläge sehen sowohl Mehreinnahmen als auch Mindereinnahmen vor und sind insgesamt aufkommensneutral.
Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 150 Euro auf 1.150 Euro kostet 660 Millionen Euro im Jahr,
die Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen 220 Millionen Euro und die Einführung einer Pauschale von 100 Euro monatlich für das häusliche Arbeitszimmer 20 Millionen Euro.
Mehreinnahmen kommen nach den Vorschlägen der Finanzministerkonferenz unter anderem dadurch zustande, dass Handwerkerleistungen steuerlich nur noch berücksichtigt werden, soweit die entsprechenden Aufwendungen 300 Euro übersteigen (+400 Mio. Euro) und dass der Abzug von Unterhaltsleistungen in das Ausland an höhere Nachweisauflagen geknüpft wird (+100 Mio. Euro).

Für die vier Länder ist die angestrebte Steuervereinfachung ein weiterer wichtiger Schritt, aber noch nicht ausreichend: „Wir werden uns deshalb mit Nachdruck für weitere Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts einsetzen“, erklärte Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard im Anschluss an die Jahreskonferenz in Halle.

Finanzielle Auswirkungen der Steuervereinfachungsmaßnahmen

(Steuermehr-/-mindereinnahmen in Mio Euro

Vorschlag volle Jahreswirkung

Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen um 30 bis 50 Prozent (Einzelnachweis höherer krankheits- oder behinderungsbedingter Kosten möglich)
-220

Nachweis von Pflegekosten
Pflegeheimkosten ohne Kosten für Unterkunft und Verpflegung
140

Abzug von Unterhaltsleistungen in das Ausland
(höhere Nachweisauflagen: Unterhaltstitel bei Drittstaaten, unbare Zahlungen)
100

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 150 Euro auf 1.150
-660

Pauschale von 100 Euro monatlich für häusliches Arbeitszimmer
-20

Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren
0

Begrenzung der Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung (entsprechend dem Höchstabzug von Betreuungskosten als Sonderausgaben)
15

Senkung der 44-€-Freigrenze für Sachbezüge auf 20 €
125

Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen (§ 35a Abs. 3 EStG)
400

Wegfall der steuerlichen Vergünstigungen für Initiatorenvergütungen von vermögensverwaltenden Private-Equity-Fonds (Carried lnterest)
120

Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung von Kommanditisten durch "Steuerbilanzmodell" anstelle des Bezugs zum Handelsrecht
0

Saldo der Mehr- und Mindereinnahmen
0
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